Waren die unter Punkt 1 genannten Voraussetzungen zum Bezug von Überbrückungsgeld gegeben, konnte der Empfänger die Antragsformulare bei seinem persönlichen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Zur Bewilligung des Antrages musste ein Businessplan erstellt werden. Dieser musste dann einer fachkundigen Stelle zur Überprüfung vorgelegt werden. Wenn diese den Plan positiv bewertete, konnte der Antragssteller seine Unterlagen bei seinem Ansprechpartner in der Arbeitsagentur einreichen.
Diese Unterlagen umfassten dabei
- den Antrag auf Überbrückungsgeld
- die Stellungnahme der fachkundigen Stelle
- das Unternehmenskonzept
- die Gewerbeanmeldung bzw. die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit
Nach dem Einreichen aller Unterlagen entschied der persönliche Ansprechpartner des Antragsstellers bei der Agentur für Arbeit über dessen Antrag auf Überbrückungsgeld.

















