Der Gründer ist nicht in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Er hat aber die Möglichkeit, sich hier freiwillig zu versichern. Dazu müssen jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllt werden.
Zum einen muss der Versicherte mindestens zwölf Monate Vorversicherungszeit (Versicherungspflicht nach SGB III) oder den Bezug einer Entgeltersatzleistung – wie beispielsweise Arbeitslosengeld – in den letzten zwei Jahren vorweisen können.
Zum anderen darf zwischen der Aufnahme der Tätigkeit, die zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt und dem Versicherungspflichtverhältnis (Beschäftigung oder Bezug einer Entgeltersatzleistung) maximal ein Monat liegen. Zudem darf kein weiteres Versicherungspflichtverhältnis bestehen.
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind unabhängig vom individuellen Einkommen des freiwillig Weiterversicherten. In Westdeutschland werden 17,64 Euro für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung fällig, in Ostdeutschland 14,95 Euro (Stand:2009 ).

















