Eignung des Gründers

Der Gründer muss nachweisen, dass er die Fähigkeiten und Kenntnisse hat, die man für die Gründung benötigt. Bei Zweifeln an der Eignung des Antragstellers kann das Arbeitsamt die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung anordnen. Die Zweifel des Fallmanager müssen jedoch begründet sein. Das bedeutet, er muss seine Zweifel durch konkrete Anhaltspunkte untermauern können.

Den meisten Gründern ist oftmals im Vorfeld der Gründung gar nicht bewusst, welches Wissen eine Existenzgründung voraussetzt und in welchen Bereichen sie selbst dabei Defizite haben. Viele Gründer überschätzen sich hierbei, was am Ende zum Scheitern der Gründung führen kann.
Die Verpflichtung zur Teilnahme an Vorbereitungskursen sollte daher nicht als Schikane betrachtet werden. In der Regel sind die Kurse äußerst hilfreich und dienen auch dem Erfahrungsaustausch mit anderen Gründern.

Meistens werden die Kosten für Kurse zur Vorbereitung auf die Existenzgründung von der Arbeitsagentur übernommen. Es besteht auch die Möglichkeit nach der Gründung individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen. In beiden Fällen kann der persönliche Fallmanager nähere Auskünfte geben.

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