Für den Antrag auf Bewilligung des Gründungszuschusses benötigt der Gründer die positive Beurteilung einer fachkundigen Stelle, die damit die Tragfähigkeit des Geschäftskonzeptes des Gründers bestätigt. Hierzu muss der Gründer bei der fachkundigen Stelle einen Geschäftsplan/ Businessplan vorlegen.
Nach dem SGB III gehören zu den fachkundigen Stellen insbesondere
* Industrie- und Handelskammern
* Fachverbände
* Handwerkskammern
* berufsständische Kammern
* Kreditinstitute
Außerdem können auch Steuerberater fachkundige Stellungnahmen abgeben. Die Wahl der fachkundigen Stelle steht dem Gründer offen. In der Regel kann der zuständige Fallmanager über verschiedene fachkundige Stellen vor Ort Auskunft geben. Die Arbeitsagentur kann nur in Ausnahmefällen die fachkundigen Stellen ablehnen.
Die fachkundigen Stellen erheben für ihre Stellungnahmen oftmals eine Gebühr, die sich in der Regel im Rahmen zwischen 50 und 100 Euro bewegt. Wird ein Steuerberater mit der fachkundigen Stellungnahme beauftragt, sind die Kosten allerdings höher. Es gibt allerdings auch fachkundige Stellen, die ihre Dienste kostenlos anbieten.
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