Wer gründet, dem fehlt es oftmals an allen Ecken und Enden am nötigen Geld. Nicht selten sparen Existenzgründer daher in der Anfangsphase an den Sozialversicherungsbeiträgen und verzichten zum Beispiel auf den Abschluss einer Krankenversicherung. Dies kann aber im Falle einer Krankheit kostspielige Folgen haben. Aus diesem Grund wurde der Gründungszuschuss so konzipiert, dass der Gründer eine zusätzliche Pauschale von 300 Euro zum individuellen Arbeitslosengeld erhält, die der Finanzierung der sozialen Absicherung dienen soll. Der Gründer ist allerdings nicht dazu verpflichtet, die Mittel dafür einzusetzen.
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